Besuchsregelung

Patientenbesuche auf regulären Stationen

Patientinnen und Patienten dürfen von bis zu drei Besuchern pro Patient in der Zeit von 14 bis 18 Uhr täglich besucht werden. Es gilt keine Testpflicht und auch keine Maskenpflicht mehr für Besucherinnen und Besucher des Hauses. Dennoch bitten wir um die Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards wie beispielsweise das Desinfizieren der Hände beim Betreten unseres Hauses und der Stationen.

Ausnahmen für Patientenbesuche

Auf unseren Intensivstationen gelten jeweils gesonderte Besuchszeiten. Bitte informieren Sie sich telefonisch vor Ihrem Besuch unter Telefon: +49(0)6781 / 66-0 über die Besuchszeiten auf der jeweiligen Station.

Ein Besuch von Patientinnen und Patienten, die in unserem Haus ambulant operiert werden, ist nicht möglich.

Die bisherigen Sonderregelungen für

  • Eltern minderjähriger Patientinnen und Patienten (z.B. in der Kinderklinik),
  • werdende Väter oder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften auch die Partnerinnen während der Geburt eines Kindes und/oder zum Besuch von Mutter und Kind nach der Geburt (z.B. im Kreißsaal und auf der Neugeborenenstation)
  • Angehörige von sterbenden oder schwerverletzten Patientinnen und Patienten

gelten weiterhin. Über die Gewährung von Ausnahmen der geltenden Besuchszeiten entscheiden die behandelnden Mediziner/-innen nach ärztlichem Ermessen im Einzelfall vor Ort.