Station 16: Rückweg

Hier endet nun eigentlich unsere Führung zu 125 Jahre Heilstätten Sonnenberg. Wir hoffen, es war für sie ein interessanter Einblick in die Entwicklung rund um den Saarbrücker Sonnenberg. Um an den Ausgangspunkt unseres Weges zurückzukommen, bleibt Ihnen der Aufstieg auf den Berg leider nicht erspart. Diesen Weg wollen wir Ihnen unterhaltsamer gestalten und etwas aus dem „Nähkästchen“ plaudern.

In den Anfangsjahren der Heilstätte gab es immer wieder „Unstimmigkeiten“ zwischen Patienten und Arzt. So ist mal von der „Allgewalt des Arztes“ die Rede, aber auch vom Wunsch nach besserer Beaufsichtigung – es kam zu Belästigungen von Saalmädchen – und sicherer Erziehung. Vielleicht, weil der 4jährige Sohn des Chefarztes mit Nägeln auf die Liegehalle der Patienten geschossen hatte?

Bei Wiedereröffnung der Heilstätte 1947 musste für die Sekretärin Fräulein Daub eine Schreibmaschine angemietet werden, monatlicher Mietbetrag von 300 ffrs. Die Schreibmaschine war damit unwesentlich teurer als das Kraftrad, das vom Landkreis für die Heilstätte zur Verfügung gestellt wurde.

1972 wurde in einer Patientenversammlung festgestellt, dass man gerne Schüsseln für die Einnahme der Mahlzeiten nutzen möchte. Bei der Gelegenheit bat man höflichst auch gleich um Flaschenöffner, Korkenzieher, Schöpfkelle und Kaffeekännchen für die Stationsküche. Sodann wurde ein formaler Antrag beim Geschäftsführer gestellt. Dieser prüfte das Anliegen gewissenhaft mit dem Ergebnis, dass Suppenschüsseln, Suppenkellen und Kaffeekännchen überzählig vorhanden seien. Lediglich der Anschaffung von Vorlegelöffeln, Schüsseln und Korkenzieher wurde zugestimmt „sobald der Bedarf zahlenmäßig angegeben ist“.

Der Genuß von Alkohol in sämtlichen Diensträumen während und nach der Dienstzeit wurde erst 1968 offiziell verboten. Es wurde im Besonderen darauf hingewiesen, dass diese Anordnung auch für Geburtstage von Bediensteten Gültigkeit hatte. Geselligkeit wurde anscheinend schon immer groß geschrieben auf dem Sonnenberg.

Es war immer der Wunsch der Verantwortlichen, dass sich nicht nur die Patienten, sondern auch die Mitarbeitenden hier wohl fühlten, was auch heute noch gilt. Und daher war es für uns eine große Freude als Saarland Heilstätten in Saarbrücken, gerade im Jubiläumsjahr, als einer der besten Arbeitgeber im Saarland ausgezeichnet zu werden. Gewürdigt wurden insbesondere die hohe Mitarbeiterzufriedenheit, moderne Unternehmenskultur sowie das kontinuierliche Engagement für attraktive Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Bundesweit wurden mehr als 20.000 Menschen im Rahmen eines Rankings für das Stern-Magazin befragt.

Die Auszeichnung bestätigt den eingeschlagenen Weg der SHG-Kliniken Sonnenberg, in denen das Wohl der Mitarbeitenden ebenso im Mittelpunkt steht wie eine hochwertige medizinische Versorgung. Flexible Arbeitszeitmodelle, gezielte Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie eine wertschätzende und offene Führungskultur tragen maßgeblich dazu bei, dass sich Beschäftigte langfristig an das Unternehmen binden und ihre berufliche Entwicklung aktiv gestalten können. Auch zukünftig setzen wir auf den Ausbau von Ausbildungsplätzen, innovative Arbeitsmodelle sowie Investitionen in digitale Prozesse, um die Arbeitsbedingungen noch weiter nachhaltig zu optimieren.

 



Die SHG-Kliniken Sonnenberg: Gerne weitere 125 Jahre ein attraktiver Arbeitgeber und wichtiger Partner in der regionalen Gesundheitsversorgung.

Bei Wiedereröffnung der Heilstätte 1947 musste für die Sekretärin Fräulein Daub eine Schreibmaschine angemietet werden, monatlicher Mietbetrag von 300 ffrs. Die Schreibmaschine war damit unwesentlich teurer als das Kraftrad, das vom Landkreis für die Heilstätte zur Verfügung gestellt wurde.

1972 wurde in einer Patientenversammlung festgestellt, dass man gerne Schüsseln für die Einnahme der Mahlzeiten nutzen möchte. Bei der Gelegenheit bat man höflichst auch gleich um Flaschenöffner, Korkenzieher, Schöpfkelle und Kaffeekännchen für die Stationsküche. Sodann wurde ein formaler Antrag beim Geschäftsführer gestellt. Dieser prüfte das Anliegen gewissenhaft mit dem Ergebnis, dass Suppenschüsseln, Suppenkellen und Kaffeekännchen überzählig vorhanden seien. Lediglich der Anschaffung von Vorlegelöffeln, Schüsseln und Korkenzieher wurde zugestimmt „sobald der Bedarf zahlenmäßig angegeben ist“.

Der Genuß von Alkohol in sämtlichen Diensträumen während und nach der Dienstzeit wurde erst 1968 offiziell verboten. Es wurde im Besonderen darauf hingewiesen, dass diese Anordnung auch für Geburtstage von Bediensteten Gültigkeit hatte. Geselligkeit wurde anscheinend schon immer groß geschrieben auf dem Sonnenberg.