Hinweise geben

Die SHG-Gruppe definiert sich als ein Unternehmen, das sich durch ein persönliches und verantwortungsvolles Verhältnis zu Patienten, Rehabilitanden, Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden auszeichnet. Neben der sozialen Verantwortung geht damit selbstverständlich auch das wirtschaftliche Denken und Handeln unter Einhaltung eigener Unternehmensgrundsätze sowie gesetzlicher Anforderungen einher.

Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen bzw. Sie haben einen Missstand beobachtet, den Sie gerne melden möchten?
Die Meldung von Verstößen bzw. Offenlegung von Informationen betrifft beispielsweise

  • straf- und bußgeldbewehrte Ereignisse,
  • sonstige Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
  • Fehlverhalten, unethisches Verhalten am Arbeitsplatz
  • Verletzungen interner Verfahrensvorgaben
  • Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie diesbezügliche Pflichtverletzungen
  • etc.

Hierzu stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.
 

Persönlicher Hinweis im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit der
Abteilung Compliance & Datenschutz
Haus 10
Sonnenbergstraße 10
D-66119 Saarbrücken
Telefon +49(0)681/889-2370

Schriftlicher Hinweis über das Meldeportal
Hier gelangen Sie zum online Meldeportal

Schriftlicher Hinweis über den Postweg
Persönlich! Nur zu öffnen von
Abteilung Compliance & Datenschutz
Saarland Heilstätten GmbH
Sonnenbergstraße 10
D-66119 Saarbrücken
 

Oder per E-Mail an 
hinweisgeber@shg-kliniken.de 

Bitte kommunizieren Sie hierfür mittels verschlüsselter E-Mail

Eine Verbindungsverschlüsselung mittels TLS zwischen Mailservern wird automatisch angeboten und als obligatorisch vorausgesetzt!

Darüber hinaus wird auch das gängige E-Mail Verschlüsselungsverfahren S/MIME unterstützt. Falls Sie S/MIME nutzen möchten, finden sie hier unseren öffentlichen Schlüssel (PKCS 7).

Wir weisen darauf hin, dass die SHG keine Gewähr und keinen Support für die Einrichtung, den Betrieb und die Fehlerbehebung der oben genannten Lösung übernehmen kann.

Grundsätzlich ist es im Rahmen der schriftlichen Meldung nicht erforderlich, dass Sie uns Ihren Namen angeben. Sollte es Ihr Wunsch sein anonym zu bleiben, sind persönliche Angaben bzw. Angaben, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen, nicht mitzuteilen.

Wichtig!
Beschreiben Sie den Grund Ihrer Meldung – v.a. sofern Sie für Rückfragen aufgrund der Anonymität nicht mehr zur Verfügung stehen - möglichst detailliert.

Orientieren Sie sich bei Ihrer geplanten Meldung an folgenden Fragen:

  • Was ist passiert?                    
  • Wer hat den Verstoß verursacht?      
  • Wann ist das passiert?                       
  • Welche Gesellschaft der SHG-Gruppe ist betroffen?
  • Wo ist das passiert (Abteilung etc.)?
  • Waren Führungskräfte an dem Vorfall beteiligt?      
  • Wie lässt sich der Verstoß belegen?                                                 
  • Haben Sie den Vorfall selbst beobachtet bzw. festgestellt?  
  • Sonstige sachdienliche Hinweise
                        

Unabhängig davon, wie Sie Ihre Hinweise übermitteln, wird der Vorgang von der Abteilung Compliance & Datenschutz vertraulich behandelt und bearbeitet.

Mit diesem Meldeverfahren möchte die SHG den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten. Hierbei soll eine Atmosphäre der Integrität und Offenheit geschaffen werden, indem den Hinweisgebern ein respektvoller Umgang mit den bereitgestellten Informationen zugesichert wird. Indes gilt für einen Betroffenen/Beschuldigten, solange er nicht eines Verstoßes überführt wurde, grundsätzlich die Unschuldsvermutung.

Dem Leitsatz „Geborgenheit durch Kompetenz und Freundlichkeit“ möchte die SHG in jeder Hinsicht gerecht werden und auf diese Weise die mit Sorgfalt und hoher Qualität zu erbringenden Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sowie im gewerblichen Einkaufs- und Textilreinigungssektor weiter voranbringen und nachhaltig sichern. Dabei wird das Hinweisgeber-Meldeverfahren als wertvoller Beitrag gesehen, um ggf. auf mögliche Regelverstöße, Schwachstellen etc. frühzeitig reagieren zu können.  

Bitte beachten Sie, dass Vorgänge, die Lob, Anregungen, Beschwerden betreffen, nicht Gegenstand dieses Meldeverfahrens sind.

Zudem werden die Mitarbeitenden darum gebeten, für Meldungen die sich auf Datenschutz-Verstöße beziehen, das hierzu eigens im Dokumentenleitsystem etablierte Meldeverfahren (Datenschutz-Button) zu verwenden.  


Für weitere Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen die Abteilung Compliance & Datenschutz gerne beratend zur Seite.