Qualitätsberichte

In der Vereinbarung zum strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss, bestehend aus der Kassenärztlichen Bundesvereinnigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, und den Spitzenverbänden der deutschen Krankenkassen unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates die Veröffentlichung eines Qualitätsberichtes im zweijährigen Abstand durch alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser zur Information von Krankenkassen, Patienten und einweisenden Ärzten beschlossen.

Auch in vorliegenden, Qualitätsberichten sind die umfangreichen Aktivitäten diesbezüglich nur sehr kurz dargestellt. Der Grund dafür liegt in der Beschränkung des Umfanges dieses Berichts, der in der o.g. Vereinbarung von den Vertragspartnern so festgelegt wurde. Die angegebenen Daten sind identisch mit den nach § 21 KHE ntgG übermittelten Daten 2008 und 2010.