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Vertretungen der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland von Untätigkeit der Politik enttäuscht

Erwartung eines Inflationsausgleichs bereits im Vorfeld der nächsten Bund-Länder-Runde

Stromberg/Saarbrücken. Mit großer Enttäuschung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Herbsttagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) - Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland - auf den bisher nicht erfolgten Beschluss zwischen Bund und Ländern zur Unterstützung der Krankenhäuser in der gegenwärtigen Krise reagiert. „Wir teilen die Einschätzung des DKG-Vorsitzenden Dr. Gerald Gaß, dass die bisherige Beschlussunfähigkeit von Bund und Ländern zu einer inakzeptablen Hängepartie für die Bürgerinnen und Bürger, die gesamte Wirtschaft und für die Krankenhäuser führt“, so Peter Förster, Vorsitzender der VKD-Landesgruppe, in einer Pressemitteilung gemeinsam mit den Krankenhausgesellschaften von Rheinland-Pfalz (KGRP)und dem Saarland (SKG).

„Die Kliniken sehen sich mit der Frage, wie sie die immensen Kosten der galoppierenden Inflation ausgleichen sollen, zunehmend alleingelassen“, so Thomas Gärtner, stellvertretender Vorsitzender der VKD-Landesgruppe und Kaufmännischer Direktor des Caritas-Klinikums Saarbrücken.

„Wenn nicht bald eine konkrete Hilfe für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht wird, steigt die Gefahr von Insolvenzen von Woche zu Woche“ sind sich die beiden Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Andreas Wermter, und der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, Dr. Thomas Jakobs, einig. „Wir brauchen daher unverzüglich einen Beschluss für einen umfassenden Inflationsausgleich für die Kliniken, der dann über direkte Zuschüsse den Kliniken spätestens im November unmittelbar zufließen muss“, so die beiden Geschäftsführer.

„Die derzeitige Ungewissheit ist für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern völlig inakzeptabel. Sie erwarten zu Recht, dass umgehend etwas geschieht, um die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu stabilisieren“, betont VKD-Landesvorsitzender Förster. Der Verweis im Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4. Oktober auf die Regierungskommission zur Gaspreisbremse belege nur die derzeitige Handlungsunfähigkeit der Regierung. Diese Kommission zur Gaspreisbremse habe weder den Auftrag noch die Kompetenz, eine Antwort auf die Frage zu geben, wie auch die weiteren Kostensteigerungen der Krankenhäuser (beispielsweise Mehrkosten beim medizinischen Bedarf und bei Lebensmitteln und nicht zuletzt steigende Personalkosten durch zu erwartende Tariferhöhungen) bis Ende 2023 refinanziert werden sollen.

„Die Unabwendbarkeit dieser Kostensteigerungen wird von niemandem bestritten, aber man lässt uns derzeit noch im Regen stehen. Bis zur nächsten regulären Ministerpräsidentenkonferenz kann und darf nicht gewartet werden. Ein weiteres Verschleppen wäre nur noch als unterlassene Hilfeleistung zu bezeichnen“, so DKG-Chef Gaß im Rahmen der VKD-Tagung.