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Klinikum Idar-Oberstein hebt generelles Besuchsverbot auf

Ab Montag, 7. Juni, sind Besuche im Klinikum Idar-Oberstein und der Fachklinik Baumholder unter Einschränkungen wieder möglich

Idar-Oberstein. Die sinkende Inzidenz im Landkreis Birkenfeld und die aktuell zurückgehende Zahl der stationär zu behandelnden Coronapatientinnen und -patienten ermöglichen eine teilweise Rückkehr zur Normalität im Alltag des Klinikums Idar-Oberstein und der Fachklinik Baumholder. Die Klinikleitung und die Mitglieder der Corona Task Force haben beschlossen, das seit Monaten geltende generelle Besuchsverbot an beiden Standorten aufzuheben.

Ab Montag, 7. Juni 2021, erhalten Besucherinnen und Besucher, soweit sie zu dem in der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz genannten Personenkreis gehören (zum Beispiel Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen, die Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die oder der Verlobte, nahe Angehörige oder nahestehende Personen), eingeschränkten Zutritt in das Klinikum und die Fachklinik. Zwischen 15 und 17 Uhr ist es dann wieder möglich, pro Patient einen Besucher am Tag zu empfangen. Voraussetzung ist jedoch eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Vollständig geimpfte Personen können ihre Impfdokumentation vorlegen, Genesene benötigen ebenfalls einen negativen Schnelltest.

Besuche bei Covid-19-Patienten und der Zutritt durch Personen mit Erkältungssymptomen sind weiterhin nicht gestattet. Zudem werden in den Eingangsbereichen der Kliniken die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst. Hierfür steht auf der Homepage unter https://www.shg-kliniken.de/idar-oberstein/ueber-uns/corona-pandemie/ ein Formular zum Download bereit, das ausgefüllt in die Klinik mitgebracht werden soll.

Die bisher schon geltenden individuellen Ausnahmen vom Besuchsverbot, die in besonderen Fällen, wie zum Beispiel auf den Intensivstationen, der Kinderklinik und bei sterbenden Patientinnen und Patienten in Absprache mit der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt getroffen werden können, gelten weiterhin. Werdende Väter dürfen bei der Geburt ihres Kindes im Kreißsaal anwesend sein und können danach Mutter und Kind täglich eine Stunde lang von 17 bis 18 Uhr besuchen. Anderen Personen ist die Anwesenheit während der Geburt nicht erlaubt.

Die geltenden Hygienemaßnahmen der Kliniken wie beispielsweise das Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten des Mindestabstands und das Desinfizieren der Hände beim Betreten der Klinik sind von allen Besucherinnen und Besuchern weiterhin einzuhalten.

«Wir freuen uns, unseren Patientinnen und Patienten endlich wieder die Möglichkeit bieten zu können, Besuch zu empfangen. Wir wissen, wie schwer es manche Patientinnen und Patienten getroffen hat, die über Wochen ihre Angehörigen nicht sehen konnten», sagt Verwaltungsdirektor Hendrik Weinz und ergänzt: «Gleichzeitig sind wir sehr erleichtert, dass wir die Pandemie bis heute so gut gemeistert haben. Dennoch ist sie trotz sinkender Inzidenz noch nicht besiegt, und mit jeder externen Person, die sich im Klinikum aufhält, steigt das Infektionsrisiko für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende. Daher bitten wir alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis für die Zutrittskontrollen.»


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