Ombudsperson

Externe Ombudsperson nach 15b Saarländisches Krankenhausgesetzes (SKHG)

Nach § 15b des Saarländischen Krankenhausgesetzes sind die Kliniken verpflichtet, eine externe Stelle zu schaffen, über die Hinweise anonym eingereicht werden können. Die Ombudsperson ist eine unabhängige, externe und vertrauliche Anlaufstelle für Meldungen zu möglichen Behandlungsfehlern, Qualitätsmängeln oder Risiken für die Patientensicherheit sowie vergleichbare Vorkommnisse.

Sämtliche Hinweise werden geschützt und sensibel behandelt. Niemand muss Nachteile durch eine Meldung befürchten.

Wer kann sich melden?
Meldungen können von jeder Person wie Patientinnen und Patienten, Angehörige, Mitarbeitende oder externe Beteiligte vorgenommen werden.

Ombudsperson: Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut
Telefon: +49(0)681/4101-244
Fax: +49(0)681/4101-279 
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Postanschrift: 
Rechtsanwaltskanzlei Heimes & Müller
Trierer Straße 8 - 10
66111 Saarbrücken