Corona Pandemie: eingeschränktes Besuchsverbot bei den SHG-Kliniken Sonnenberg
Liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der weiterhin kritischen Zahl an COVID-19 Neuerkrankungen ist es erforderlich, ein eingeschränktes Besuchsverbot auszusprechen. Wir sind zum Schutze unserer Patient/-innen und Mitarbeiter/-innen auf Ihre Kooperation angewiesen und bitten um Einhaltung der folgenden Regelungen:
- Gestattet sind nur medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, bei Palliativ- und Demenzpatient/-innen, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei risikobehafteten Behandlungen oder seelsorgerische Besuche
- v. g. Besuche bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den behandelnden Arzt und/oder Therapeuten
- Einlass für Besucher ausschließlich durch die Eingangshalle. Die schriftliche Genehmigung muss vorliegen
- Bei der Einlasskontrolle hat sowohl die An- als auch Abmeldung zu erfolgen
Wir danken für Ihre Unterstützung
Verwaltungsdirektion