Schutzschirmverfahren

Liebe Patientinnen/Patienten und Angehörige, 

mit diesem Schreiben wenden wir uns an Sie, weil uns das vertrauensvolle Verhältnis mit Ihnen ausgesprochen wichtig ist und wir Sie persönlich über die neuesten Ereignisse unserer Klinik informieren wollen. 

In engem Austausch mit der Kommunal- und Landespolitik haben wir in den vergangenen Monaten die finanzielle Lage unseres Klinikums einer detaillierten Prüfung unterzogen. Das Ergebnis ist in Anbetracht der ökonomischen Lage der Mehrheit der Krankenhäuser bundesweit leider nicht überraschend: Auch unser Klinikum Merzig ist aktuell stark defizitär. 

Daher haben wir nach intensiven Abwägungen beschlossen, für die Klinikum Merzig gGmbH einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Saarbrücken - Sulzbach zu stellen. 

Ziel ist es, das Klinikum nun mithilfe eines externen Teams von erfahrenen Sanierungsexperten zukunftssicher aufzustellen. Auch die SHG-Gruppe als Träger steht zu uns als Klinikum Merzig und will dies auch in Zukunft durch den angestrebten Erhalt der Trägerschaft. 

Für Sie besteht kein Grund zur Sorge: Wir werden Sie und Ihre Angehörigen in gewohnter Qualität betreuen und behandeln. Der Klinikbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt, die medizinische Versorgung ist während des laufenden Verfahrens uneingeschränkt sichergestellt und Operationen finden wie geplant statt. 

Zudem haben wir bereits auf unserer Homepage einen umfassenden Katalog mit Antworten zu den für Sie wesentlichen Fragen zusammengestellt. Sollten darüber hinaus Unklarheiten bestehen, können Sie Ihre Anliegen gerne vertrauensvoll an unsere Kliniken richten. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt schnellstmöglich. Wie gewohnt finden Sie alle Informationen zu Sprech- und Besuchszeiten auf unserer Klinik-Website. 

Wir danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und Ihre Unterstützung in der derzeitigen Situation. 

FAQ

In den vergangenen Monaten wurde die finanzielle Situation der Klinikum Merzig gGmbH genau untersucht und eine umfassende Bestandsanalyse der Liquidität und Wirtschaftlichkeit veranlasst. Das Ergebnis ist in Anbetracht der ökonomischen Lage der Mehrheit der Krankenhäuser bundesweit leider nicht überraschend: Das Klinikum Merzig ist aktuell stark defizitär, kurzfristige Gelder reichen nicht aus, um eine langfristige Stabilisierung herbeizuführen. Auch der wirtschaftliche Handlungsspielraum der SHG-Gruppe, die das Klinikum in den vergangenen Jahren mit umfassenden Mitteln unterstützt hat, ist nunmehr erschöpft. 

Ja - wir versichern Ihnen, dass die medizinische Versorgung uneingeschränkt gesichert ist. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Betrieb des Klinikums. Die medizinische Versorgung ist wie bisher uneingeschränkt gesichert. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden vollumfänglich und in gewohnter Qualität weiter durchgeführt. 

Hintergründe für diese Situation sind neben coronabedingten Einnahmeeinbrüchen rückläufige Umsatzerlöse bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal, Material und Energie infolge des Krieges in der Ukraine und der derzeit zu verzeichnenden Inflation. Hinzu kommen allgemeine wirtschaftliche und gesundheitspolitische Herausforderungen, wie insbesondere der Fachkräftemangel sowie bürokratische Hürden, die das Bilden finanzieller Rücklagen in der Vergangenheit erschwert haben. 
Von diesen Problemen betroffen ist nicht nur unser Klinikum in Merzig. Vor denselben Heraus­forderungen wie wir stehen aktuell mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser bundesweit. 

Ein Schutzschirmverfahren ist ein spezielles insolvenzrechtliches Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, die zur Restrukturierung erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu erarbeiten, kurzfristig umzusetzen und so eine etwaige Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Es bietet einen besonderen gesetzlichen Schutz und gewährt bei der Restrukturierung genügend Handlungsspielraum. 

Der Geschäftsbetrieb wird dabei in vollem Umfang fortgeführt, sodass das Unternehmen im laufenden Betrieb eigenständig und effizient saniert werden kann. 

Gleichzeitig behält das Unternehmen aufgrund des Eigenverwaltungscharakters als Schuldner die Verfügungsgewalt und kann weiterhin eigenständig handeln. 
Ein sogenanter vorläufiger Sachwalter übernimmt dabei einerseits eine Aufsichtsfunktion und überprüft gleichzeitig die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als Schuldner. 

Durch das Schutzschirmverfahren soll das Klinikum nachhaltig zukunftssicher aufgestellt und so der aktuell defizitären Liquiditätslage entgegengewirkt werden. Ziel ist damit die langfristige Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens unter Beibehaltung der aktuellen Trägerschaft. 

Nein, andere Einrichtungen und Kliniken der SHG-Gruppe sind nicht von dem Schutzschirmverfahren der Klinikum Merzig gGmbH umfasst. Ihre Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der SHG-Gruppe im Rahmen von Zuweisungen ist daher in keiner Weise betroffen und die Zuweisungen können wie gewohnt vorgenommen werden. 

Der Klinikbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, alle Behandlungen erfolgen entsprechend ihren Behandlungsplänen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Arzt bzw. an den jeweiligen Pflegestützpunkt. 

Nein, geplante Operationen werden aufgrund des Schutzschirmverfahrens nicht abgesagt. Der Operationsbetrieb sowie die zugehörige Nachsorge finden wie bisher ohne Einschränkungen statt. 

Ja, alle medizinischen Behandlungen und Maßnahmen werden wie geplant stattfinden. Bei konkreten Fragen zu bevorstehenden Behandlungen wenden Sie sich bitte an den behandelnden Arzt bzw. an den jeweiligen Pflegestützpunkt. 

Für Sie zum jetzigen Zeitpunkt relevant: Das laufende Verfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den Klinikbetrieb, dieser wird vollumfänglich fortgeführt und wir behandeln und betreuen Sie und Ihre Angehörigen in gewohnter Qualität. 

Ziel des Schutzschirmverfahrens ist nachhaltige Restrukturierung der Einrichtung. Dabei soll ein finanzierbares und nachhaltiges Konzept entwickelt werden, mit dem das Klinikum den wachsenden Herausforderungen des Gesundheitswesens gestärkt entgegentreten und die Bedürfnisse seiner Patientinnen und Patienten bestmöglich erfüllen kann. 

Nein, für Besucher in einer Einrichtung der Klinikum Merzig gGmbH bestehen keinerlei Einschränkungen. Unsere aktuellen Besuchszeiten und -vorschriften können Sie unserer Homepage hier entnehmen.

Das im Rahmen des Schutzschirmverfahrens entwickelte Zukunftskonzept bildet die Grundlage für die schrittweise Umsetzung der Sanierung der Einrichtungen. Welche Schritte das Konzept im Einzelnen vorsieht, wird die kommende Zeit zeigen. 

Wir werden Sie bestmöglich informieren - schon heute versichern wir Ihnen aber, dass wir alle Entscheidungen wohlüberlegt und im Sinne unserer Patienten, Mitarbeiter und aller Beteiligten treffen. 

Bei allen weiteren Fragen, die sich Ihnen stellen, können Sie sich an unsere Kliniken wenden. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich. 
Darüber hinaus werden wir Sie in der kommenden Zeit über aktuelle Entwicklungen informiert halten.