







Geborgenheit durch Kompetenz und Freundlichkeit.

Allgemeine Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst
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Freiwillig sozial. Eine starke Entscheidung.
Das Freiwillige Soziale Jahr bescheinigt Ihnen
Jeder, der ein FSJ absolviert, erhält bei der SHG monatlich 200,00 € Taschengeld plus 130,00 € für Ver- pflegung, Fahrtkosten und Unterkunft. Das macht also ein Monatsentgelt von 330,00 €.
Von den 330,00 € müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge, also keine Abgaben zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, zahlen. Das übernehmen wir für Sie. In der Regel erhalten Ihre Eltern auch während des FSJ Kindergeld. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine (Halb-)Waisenrente beziehen.
Außerdem bekommen Sie einen FSJ-Ausweis, mit dem Sie Eintritts-Ermäßigungen – zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, im Kino, im Museum, im Schwimmbad oder in der Bibliothek – erhalten.
Unabhängig von der Einrichtung, in der Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, arbeiten Sie 39 Stunden pro Woche. Je nach Einsatzstelle kann es vorkommen, dass Sie auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh- oder Spätdienst) arbeiten. Nachtdienste sind aber ausgeschlossen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Christina Pleyer
Tel.: +49 (0) 681/87 00 9-29
Telefon: +49 (0) 6 81/87 009-0
Fax: +49 (0) 6 81/87 009-16
E-Mail: sekr.lehrinstitut(at)sb.shg-kliniken.de
Internet: www.lehrinstitut.shg-kliniken.de
Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG
Scheidter Straße 35
66130 Saarbrücken