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SHG-Zentrum für psychotherapeutische Rehabilitation
Adaption

SHG-Zentrum für psychotherapeutische Rehabilitation 
ADAPTION
medizinische Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankungen
Sonnenbergstr. 1
66119 Saarbrücken


Träger:
Saarland-Heilstätten GmbH (SHG)
mit den Gesellschaftern
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Regionalverband Saarbrücken
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See
Arbeiterwohlfahrt
  Psychotherapeutische Leitung:
Dr. Anne Ullrich
Psychologische Psychotherapeutin
Tel: +49 (0)681 / 889-2826
E-Mail: a.ullrich@sb.shg-kliniken.de
 
Geschäftsführung:
Alfons Vogtel
 

Sekretariat:
Sabine Bernhardt
Tel.: +49 (0)681 / 889-2516
Fax: 0+49 (6)81 / 889-2193
E-Mail: s.bernhardt@sb.shg-kliniken.de

Leitung:
Martin Stoiber, Verwaltungsdirektor
Tel.: +49 (0)681 / 889-2529
E-Mail: m.stoiber@sb.shg-kliniken.de

 

 

Aufnahmeleitung:
Waltraud Adam
Tel.: +49 (0)681 / 889-2897
Fax: +49 (0)681 / 889-2292
E-Mail: w.adam@sb.shg-kliniken.de


Ärztliche Leitung:
Dr. Hans Neustädter
Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Psychotherapeutische Medizin, Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen
Tel.: +49 (0)681 / 889-2514
E-Mail: h.neustaedter@shg-kliniken.de

 

 

Anschrift:
Adaptionseinrichtung des SHG-Zentrums für psychotherapeutische Rehabilitation
Sonnenbergstr. 1
66119 Saarbrücken

E-Mail: adaption@sb.shg-kliniken.de

 

Was ist Adaption?

Die Adaptionseinrichtung der SHG stellt im Rahmen einer integrierten Gesamtkonzeption einen Behandlungsbaustein dar, dessen Schwerpunkte die Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung in einer eigenen Wohnung und die Integration ins Erwerbsleben sind. Die Adaptionseinrichtung bietet Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung die Möglichkeit, sich schrittweise von dem geschützten Rahmen der Klinik auf eine eigenständige Lebensgestaltung vorzubereiten. Diese Neuorientierung ist für viele Rehabilitanden mit Ängsten und Verunsicherung verbunden. Unser therapeutisches Angebot stellt in dieser Phase Hilfe zur Selbsthilfe dar.

Die Adaptionsmaßnahme richtet sich nach den üblichen rechtlichen Bedingungen der Rentenversicherungsträger zur medizinischen Rehabilitation. Ihre rechtliche Bestimmung hat die Adaptionsphase nach §9 i.V. mit § 15 SGB VI.


Die Einrichtung

Die Adaptionseinrichtung befindet sich im Ortsteil Brebach der Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie ist verkehrsgünstig gelegen und hat eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Durch die stadtnahe Lage erfüllt die Adaption die Voraussetzungen für eine gemeindenahe Versorgung der RehabilitandInnen aus dem Raum Saarbrücken und der saarländischen Region.

Die Adaption bietet Platz für 12 Personen, die in Einzelzimmern wohnen und in Kleingruppen zu je 3 Personen eine Küche, ein Badezimmer und einen Aufenthaltsraum nutzen. Ebenso sind Räume für Gruppen- und Einzelgespräche vorhanden.
 

Vermittlung und Antragstellung

Die Adaptionsmaßnahme schließt sich in der Regel nahtlos einer stationären Entwöhnungsbehandlung an. Die Zuweisung kann aus allen Fachkliniken erfolgen.

Wenn Sie Fragen zur Aufnahme oder Behandlung haben, stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nummer +49 (0)0681 / 883 9087 oder 883 9088 ( Herr Jürgen Wagner) gerne zur Verfügung.

              

In der Regel führen wir vor der Aufnahme ein persönliches Gespräch. Für die Aufnahme ist Voraussetzung, dass ein Bewerbungsbrief und ein Lebenslauf mit beruflichem Werdegang vorliegt.

Die Regelbehandlungsdauer beträgt zwischen drei und vier Monaten und kann nach Rücksprache mit dem Kostenträger verlängert werden.

Die Belegung kann durch folgende Kostenträger erfolgen:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Saarland / Rheinland-Pfalz / Bayern
Knappschaft Bahn See
Krankenkassen
Sozialhilfeträger
Selbstzahler
 

Wen können wir in die Adaption aufnehmen?

In der Adaptionseinrichtung des SHG-Zentrums für psychotherapeutische Rehabilitationwerden suchtmittelabhängige Männer und Frauen aufgenommen, die eine stationäre Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und/oder ohne eine geeignete Wohnung sind.

Wir behandeln auch Menschen, die neben der Abhängigkeitserkrankung an einer psychotischen Erkrankung leiden.

Eltern können mit ihren Kindern aufgenommen werden, wenn diese zwischen 1,5 und 6 Jahre alt sind. Unser Haus kooperiert mit einer Tagesstätte, in der die Kinder während den Therapiezeiten betreut werden können. Außerhalb der Therapiezeiten leben die Kinder bei der Mutter / dem Vater in der Adaptionseinrichtung.

Wen können wir nicht aufnehmen?

Menschen mit einer akuten Selbstmordgefährdung, einer akute Psychoseerkrankung oder schweren hirnorganischen Störungen können durch die Adaptionseinrichtung nicht behandelt werden. Liegen körperliche Einschränkungen vor, die eine Teilnahme am Therapieprogramm ausschließen, ist eine Aufnahme ebenfalls nicht möglich.

Therapieziele und Behandlung

Im Leistungsspektrum medizinischer Rehabilitation ist die Adaption ein Angebot, das die dauerhafte Erwerbstätigkeit und das eigenständige Leben der RehabilitandInnen zum Ziel hat. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Die beruflichen Perspektiven sind abhängig von der schulischen und beruflichen Ausbildung des betreffenden Menschen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zu Weiterqualifizierung einzuleiten. Durch Arbeitstraining und Arbeitserprobung in Betrieben des freien Arbeitsmarktes wird eine realistische Selbsteinschätzung erlangt, ein arbeitsmarktgerechtes Verhalten gefördert und die berufliche Belastbarkeit gestärkt. Die Rehabilitanden sollen in der Lage sein, eigenverantwortlich Bewerbungen zu schreiben, Bewerbungsgespräche zu führen und konkrete Schritte zur Arbeitsvermittlung einzuleiten.

Voraussetzung für eine geregelte Erwerbstätigkeit ist eine stabile Abstinenz. Gefördert wird eine enge Anbindung an Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder niedergelassene Ärzte sowie der Kontaktaufbau zu Personen ohne Suchtproblematik. Die eigenverantwortliche Haushaltsführung gehört zu einem geregelten und strukturiertem Tagesablauf.

          

a) Reintegration ins berufliche und soziale Leben

Die Saarland-Heilstätten GmbH verfügt mit dem Zentrum für psychiatrische Rehabilitation ATZ/RPK über einen großen internen Arbeitstherapiebereich, der zur diagnostischen Leistungsabklärung der Rehabilitanden genutzt werden kann.

In der Regel werden die Rehabilitanden in betriebliche Praktika vermittelt (8 Stunden an 4 Tagen pro Woche). Die Suche nach einem Praktikumsplatz soll im Sinne des Realitätstrainings möglichst selbständig erfolgen. Die Dauer des Praktikums in dem Betrieb variiert zwischen 8 und 12 Wochen.

RehabilitandInnen, die aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Einschränkungen zunächst nicht vollschichtig belastbar sind und bei denen es eines Aufbaus der Belastbarkeit bedarf, können zunächst in SHG-internen Bereichen wie z. B. Druckerei, Gärtnerei oder Hauswirtschaft eingesetzt werden.

Ist eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich, wird eine Integration in den zweiten Arbeitsmarkt versucht. Bestehen Einschränkungen  körperlicher oder psychischer Art können auch Maßnahmen für eine Umschulung eingeleitet werden.

b) Sozialmanagement

Zu den Aufgaben des interdisziplinären Rehateams gehört neben Hilfestellung bei der beruflichen Wiedereingliederung auch das Sozialmanagement. In Einzel- und Gruppengesprächen werden Schwierigkeiten der derzeitigen Lebenssituation, Zukunftspläne und der Verlauf der Praktika thematisiert.

Schwierigkeiten und Konflikte werden besprochen und adäquate Bewältigungsstrategien erarbeitet. Gegebenenfalls werden Partner oder Familienangehörige bzw. externe professionelle Helfer in die Gespräche einbezogen. Alle Maßnahmen dienen der direkten und indirekten Rückfallprophylaxe und der zunehmenden Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Rehabilitanden.

c) Nachsorge

Zur Sicherung des Behandlungserfolgs ist die Nachsorge ein wesentlicher Baustein des Therapiekonzeptes. Die Rehabilitanden werden umfassend über verschiedene Möglichkeiten der Nachsorge informiert. Kontakte zu Selbsthilfegruppen und weiterführende Beratungsstellen werden eingeleitet.

Umgang mit Rückfällen

In der Adaptionsphase stehen Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Vordergrund. Die Abnahme der institutionellen Kontrolle erhöht allerdings auch das Rückfallrisiko. Ein Rückfall während des Aufenthaltes in der Adaption führt nicht automatisch zur Entlassung. Bei entsprechender Motivation besteht die Möglichkeit einer Rückfallbearbeitung: der Rückfallprozess wird analysiert, die Behandlugnsbereitschaft überprüft und Bewältigungsstrategien zum Umgang mit Risikosituationen erarbeitet.