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Die Adaption bietet Platz für 12 Personen, die in Einzelzimmern wohnen und in Kleingruppen zu je 3 Personen eine Küche, ein Badezimmer und einen Aufenthaltsraum nutzen. Ebenso sind Räume für Gruppen- und Einzelgespräche vorhanden.
Vermittlung und Antragstellung
Die Adaptionsmaßnahme schließt sich in der Regel nahtlos einer stationären Entwöhnungsbehandlung an. Die Zuweisung kann aus allen Fachkliniken erfolgen.
Wenn Sie Fragen zur Aufnahme oder Behandlung haben, stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nummer +49 (0)0681 / 883 9087 oder 883 9088 ( Herr Jürgen Wagner) gerne zur Verfügung.

In der Regel führen wir vor der Aufnahme ein persönliches Gespräch. Für die Aufnahme ist Voraussetzung, dass ein Bewerbungsbrief und ein Lebenslauf mit beruflichem Werdegang vorliegt.
Die Regelbehandlungsdauer beträgt zwischen drei und vier Monaten und kann nach Rücksprache mit dem Kostenträger verlängert werden.
Die Belegung kann durch folgende Kostenträger erfolgen:
Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Saarland / Rheinland-Pfalz / Bayern Knappschaft Bahn See Krankenkassen Sozialhilfeträger Selbstzahler
Wen können wir in die Adaption aufnehmen?
In der Adaptionseinrichtung des SHG-Zentrums für psychotherapeutische Rehabilitationwerden suchtmittelabhängige Männer und Frauen aufgenommen, die eine stationäre Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und/oder ohne eine geeignete Wohnung sind.
Wir behandeln auch Menschen, die neben der Abhängigkeitserkrankung an einer psychotischen Erkrankung leiden.
Eltern können mit ihren Kindern aufgenommen werden, wenn diese zwischen 1,5 und 6 Jahre alt sind. Unser Haus kooperiert mit einer Tagesstätte, in der die Kinder während den Therapiezeiten betreut werden können. Außerhalb der Therapiezeiten leben die Kinder bei der Mutter / dem Vater in der Adaptionseinrichtung.
Wen können wir nicht aufnehmen?
Menschen mit einer akuten Selbstmordgefährdung, einer akute Psychoseerkrankung oder schweren hirnorganischen Störungen können durch die Adaptionseinrichtung nicht behandelt werden. Liegen körperliche Einschränkungen vor, die eine Teilnahme am Therapieprogramm ausschließen, ist eine Aufnahme ebenfalls nicht möglich.
Therapieziele und Behandlung
Im Leistungsspektrum medizinischer Rehabilitation ist die Adaption ein Angebot, das die dauerhafte Erwerbstätigkeit und das eigenständige Leben der RehabilitandInnen zum Ziel hat. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Die beruflichen Perspektiven sind abhängig von der schulischen und beruflichen Ausbildung des betreffenden Menschen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zu Weiterqualifizierung einzuleiten. Durch Arbeitstraining und Arbeitserprobung in Betrieben des freien Arbeitsmarktes wird eine realistische Selbsteinschätzung erlangt, ein arbeitsmarktgerechtes Verhalten gefördert und die berufliche Belastbarkeit gestärkt. Die Rehabilitanden sollen in der Lage sein, eigenverantwortlich Bewerbungen zu schreiben, Bewerbungsgespräche zu führen und konkrete Schritte zur Arbeitsvermittlung einzuleiten.
Voraussetzung für eine geregelte Erwerbstätigkeit ist eine stabile Abstinenz. Gefördert wird eine enge Anbindung an Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder niedergelassene Ärzte sowie der Kontaktaufbau zu Personen ohne Suchtproblematik. Die eigenverantwortliche Haushaltsführung gehört zu einem geregelten und strukturiertem Tagesablauf. |